, ASA Team

Eine unredliche Argumentation mit falschen Zahlen wird auch mit Rechtsbegleitung nicht besser

Entgegnung zum Hallo Nachbar Artikel „Fluglärmgegner schalten Rechtsanwältin ein“ in der SN vom 31.08.2022.

Der Anrainerschutzverband Airport Salzburg (ASA) sieht sich als Vertreter aller Flughafenanrainer des Flughafen Salzburgs, unabhängig davon, ob sie auf österreichischem oder deutschem Bundesgebiet wohnhaft sind. So sehr wir den Wunsch der Nachbarn aus dem Rupertiwinkel nach weniger Lärmbelastung auch nachvollziehen können und unterstützen, so kann eine Lösung nicht auf Kosten anderer an den Flughafen angrenzender Anrainer erfolgen. Nur eine massive Reduktion und gerechte Verteilung der Gesamtlärmbelastung für alle Anrainer kann das Ziel sein. Darüber herrschte bis vor einigen Jahren Konsens zwischen den Anrainervertretern beider Länder.  

Warum die Argumente von Fr. Oestereich-Grau nicht verfangen, da sie auf bewusst selektiv herausgegriffene bzw. verfälschten Zahlen fußen, möchten wir wie folgt begründen:      

  • Starts und Landungen nach Norden würden vor Allem „die deutschen Nachbarn“, Starts und Landungen nach Süden „die Salzburger“ betreffen, ist eine unzulässige Vereinfachung. Auch bei den Nordrouten sind am massivsten die Anrainer aus den Gemeinden Wals/Siezenheim, Liefering und Bergheim betroffen. Von den Nordstarts überfliegen lediglich etwa 43% bayrisches Gebiet, 57% starten nach Nordosten. D.h. allein damit reduzieren sich die von Fr. Oestereich-Grau kolportierten Zahlen bereits um mehr als die Hälfte.
  • Zusätzlich greift Fr. Oestereich-Grau selektiv nur die Zahlen der kommerziellen Luftfahrt heraus, die in Summe nur ca. 30% aller Flugbewegungen am Flughafen Salzburg und damit der Gesamtlärmbelastung ausmachen.
  • Korrigiert man nun die von Fr. Oestereich-Grau kolportierte Zahl von „90% aller Starts und Landungen“ mit den oben genannten Erkenntnissen, zeigt sich ein komplett anderes Bild. 
Vor Allem aber sind die zuvor genannten Zahlen für eine seriöse Beurteilung der Verteilung der Lärmbelastung auf die unterschiedlichen Anrainergemeinden ungeeignet. Entscheidend ist nicht in welche Richtung ein Flugzeug startet oder landet, oder wie viele Flugzeuge ein Gebiet überfliegen, sondern wo, wie viele Anrainer, welcher Intensität an Lärmimmissionen ausgesetzt sind. Eine solche detaillierte Betroffenheitsanalyse wurde 2016 im Auftrag des BBFS, damals noch unter Mitwirkung Fr. Oestereich-Grau, mit entsprechenden Experten erarbeitet. Es wurden auf Basis der tatsächlichen Flugbewegungen eine detaillierte Lärmsimulation erstellt, mit tatsächlichen Lärmmesswerten verifiziert und die Betroffenheit für alle Anrainergemeinden wie folgt ermittelt:
  • Eine Lärmbelastung größer 35 dB betrifft zu 85% Einwohner des Bundeslands Salzburg und lediglich zu 15% Einwohner in Bayern.
  • Eine massive Lärmbelastung von größer 60 dB bzw. 65 dB betrifft zu 93% bzw. 100% die Anrainer aus dem Bundesland Salzburg.
  • Die aktuellen Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2022 zeigen, dass sich gegenüber der Zahlenbasis von 2015, die Flugrouten in Summe Richtung Süden verschoben haben. Das heißt im Rückkehrschluss, dass sich auch die Lärmbelastung, sprich Betroffenheit damit tendenziell Richtung Salzburg verschoben hat.  
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Fakten und der zusätzlichen Tatsache, dass ein großer Anteil aller Flugpassagiere aus dem benachbarten Bayern sind, erscheint die Aussage „Wenn sich Stadt und Land Salzburg einen Flughafen leisten möchten, dann müssen sie auch ihren Bürgern klarmachen, dass ein Flughafen nicht lautlos funktioniert“ mehr als entbehrlich.