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Spaßflüge über dem See, dröhnender Fluglärm?

Während viele Menschen Abkühlung beim Schwimmen im See suchen, häufen sich die Beschwerden über Fluglärm und Spaßflüge im Salzburger Seengebiet. Im aktuellen Newsletter haben wir die wichtigsten Infos zum Thema Kunstflüge, Mindestflughöhen und Flugshows zusammengestellt.

Loopings, niedrige Flugrunden, Hubschrauberflüge - Was ist erlaubt, wo ist es geregelt und welche Behörde ist für Bewilligungen zuständig?

Mindestflughöhen, Kunstflüge und Flugshows sind durch Luftfahrtgesetz und Luftverkehrsregeln gesetzlich geregelt. Genehmigungsbehörde ist für Luftfahrtveranstaltungen das Land, für die Unterschreitung der Mindestflughöhe die Austro Control.

Kunstflüge sind absichtliche Manöver, die für einen normalen Flug nicht notwendig sind, wie zB abrupte Änderungen der Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung. Über dichtbesiedeltem Gebiet und über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen sind Kunstflüge ohne Ausnahme verboten. Über Menschenansammlungen im Freien und unterhalb von 1700 ft (ca 500 m) sind Kunstflüge ebenfalls verboten, doch kann dafür eine Ausnahme beantragt werden, zum Beispiel im Rahmen einer Flugshow.

Eine Flugshow oder Luftfahrtveranstaltung ist eine öffentliche Flugvorführug, die von der Behörde nach dem Luftfahrtgesetz genehmigt sein muss. Sie braucht einen Ablaufplan, ein Sicherheitskonzept, Verantwortlichkeiten u.a. - Für die Bewilligung einer Flugshow ist das Land die zuständige Luftfahrtbehörde. Im Jahr 2025 wurden im Land Salzburg 28 Luftfahrtveranstaltungen genehmigt, davon 15-mal für die Flying Bulls. Seit 2021 ist von der Behörde mit zu berücksichtigen, dass es zu keiner unverhältnismäßigen Lärmbelästigung kommen darf.  

Welche Mindesthöhe gilt für Flüge nach Sichtflugregeln? Für Kunstflüge gilt eine Höhe von mindestens 1700 ft (ca 500 m) über Grund. Für die üblichen Sport- und Freizeitflüge, Red-Bull-Oldtimer usw beträgt die Mindestflughöhe grundsätzlich 300 Meter über dichtbesiedelten Gebieten und Städten, und mindestens 150 Meter über Boden und Wasserflächen.

Wann darf die Mindestflughöhe für Flugmanöver unterschritten werden? Nur mit Genehmigung der Austro Control. Nach unseren Recherchen gibt es für 37 Piloten und 39 Flugzeuge der Flying Bulls eine Ausnahmebewilligung der Austro Control bis Ende September 2026, bei Kunstflugvorführungen, Trainings- und Wettbewerbsflügen bis in Bodennähe zu fliegen. 

Was kann man gegen die Krachmacher tun? Bei zu viel Lärm oder Verdacht auf fehlende Genehmigungen raten wir zu fotografieren, Datum, Uhrzeit und Flugzeugkennung zu notieren, die Flugspur in Flightradar und/oder Webtrak des Flughafens zu recherchieren, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Und wir stehen als ASA unter office@asa-salzburg.eu für Fragen zur Verfügung. 

Die Infos zum Thema Kunstflüge, Flugshow und Mindestflughöhe findet Ihr im Newsletter zum Ausdrucken ---> HIER