, Team ASA

Flugmanöver "bis in Bodennähe" im Siedlungsgebiet?

Welche Ausnahmebewilligungen hat die Austro Control im Zusammenhang mit der privaten Flugshow am 4. Juni 2025 in Salzburg erteilt? Laut erster Auskunft gibt es eine Art "Paketbewilligung" für eine ganze Liste von Luftfahrzeugen und Piloten. Gilt das auch im dichtverbauten Siedlungsgebiet?

ASA stellt neues Auskunftsbegehren an die Austro Control.

Seit 1. September 2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Es erweitert die Rechte, Auskünfte von Behörden einzufordern. Wir wollen wissen, warum Red-Bull-Flugzeuge für ihre Flugshow im dichtverbauten Siedlungsgebiet (weit) unterhalb der Mindestflughöhe von 300 Metern geflogen sind. Die knappe Antwort der Austro Control vom 22. August ist unserer Meinung nach unvollständig. Demnach gibt es eine "Paketbewilligung" bis 2026 für die Flying Bulls, die Mindestflughöhe "bis in Bodennähe" zu unterschreiten, für Training, Flugshows und Wettkämpfe.

Mit dieser dürftigen Antwort geben wir uns nicht zufrieden. Deshalb haben wir die Anfrage präzisiert und nach dem Informationsfreiheitsgesetz neu eingebracht: wir wollen von der Luftfahrtbehörde ACG den konkreten Zeitraum und Geltungsbereich der Ausnahmebewilligung wissen, die konkreten Luftfahrzeuge, für die diese Ausnahme erteilt wurde, sowie die Anzahl der Piloten, denen die Ausnahme von der Mindestflughöhe erteilt wurde. Wir wollen den vollständigen Bescheid mit allen Auflagen und Bedingungen.

Wir bleiben dran. Die Anfrage haben wir am 10.10.2025 bei der ACG eingebraucht: ASA-Auskunftsbegehren-ACG-IFG1.pdf